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DES
8. POLNISCHEN UND 4. INTERNATIONALEN
Maciej-£ukowski-FESTIVAL DER ÖKOLOGISCHEN FILME
„EKOFILM®
2004” in Nowogard
-
DAS FESTIVAL FINDET VOM 24.-28. MAI 2004 IN NOWOGARD STATT
-
DAS FESTIVAL IST EINE WIEDERKEHRENDE VERANSTALTUNG, DIE ALLE
ZWEI JAHRE STATTFINDET
Veranstalter des Festivals ist das Kulturhaus in Nowogard
72-200 Nowogard, Plac
Wolno¶ci 7
Arbeiten, die mit der Organisation und dem Verlauf des
Festivals zusammenhängen, werden geleitet von:
Miros³awa Przyby³ek – Direktorin des Festivals
Nowogardzki Dom Kultury
72 – 200
Nowogard, Plac Wolno¶ci 7,
Fax. +48
91/ 39-26-263, Tel. 39-26-264; 39-26-283
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Das Ziel des Festivals ist
eine Filmrevue im Bereich der Kurzfilme, die den Problemen der Ökologie, dem
Umweltschutz, sowie den Umweltbedrohungen und der Koexistenz des Menschen
mit der Natur gewidmet sind.
* Zum Wettbewerb können
Dokumentarfilme, Zeichentrickfilme, Kurzspielfilme und andere Formen von
Filmen, deren Dauer 35 Minuten nicht überschreitet, angemeldet werden.
Filme, die länger als 35 Minuten sind (bis max. 50 min.) und sich durch
besondere erkenntnisreiche Werte auszeichnen, können in Ausnahmefällen zu
den Wettbewerbsvorführungen auf Antrag des Vorsitzenden der
Auswahlkommission und der anschließenden Genehmigung des Antrags durch die
Festivaldirektorin zugelassen werden.
* Am Wettbewerb können Filme
teilnehmen, die nach dem 30.03.2002 gedreht wurden.
* Über die Zulassung eines
Films zur Teilnahme an den Wettbewerbsvorführungen entscheidet die
Auswahlkommission.
* Bei der Anmeldung des Films
zum Wettbewerb muss die Zustimmung der betroffenen Personen (Regisseur,
Filmproduzent) vorliegen.
* Die Beurteilung durch die
Auswahlkommission wird bis zum 15.04.2004 stattfinden.
DIE AUSWAHL
·
Der Veranstalter nimmt die Anmeldungen von Filmen auf
Videokassetten in VHS- und SVHS-Technik im PAL- und SECAM-System entgegen.
·
Die Zulassungsbedingung des Films zum Wettbewerb ist die
Einsendung einer leserlich (maschinengeschrieben) und komplett ausgefüllten
Anmeldekarte.
·
Die Anmeldekarte samt Anlagen sowie die Videokassetten sind
bis zum 31.03.2004 unter folgender Adresse einzusenden:
VIII Ogólnopolski i IV
Miêdzynarodowy Festiwal Filmów Ekologicznych im. Macieja £ukowskiego „EKOFILM”
Nowogard’2002
Plac Wolno¶ci 7; 72-200
Nowogard
·
Falls der Anmeldende die oben genannte Frist nicht einhält
bzw. die Anmeldekarte nicht leserlich oder komplett ausfüllt, ist der
Veranstalter nicht verpflichtet, seinen Film zur Auswahl zuzulassen.
·
Personen, die sich um die Teilnahme am Festival bewerben,
haben die Videokassette inklusive Anlagen zur Auswahl auf eigene Kosten
einzusenden.
·
Die Kassette wird nachher nur dann zurückgesandt, wenn der
Bewerber für die Kosten der Rücksendung (einfache Post) aufkommt, indem er
sie zuvor auf das unten stehende Bankkonto des Veranstalters einzahlt:
Bank PeKaO S.A. I/O
Nowogard 11001438-811-2101-111-1
DER WETTBEWERB
Ø
Der Bewerber wird über seine
Zulassung zum Wettbewerb 10 Tage vor dem Beginn des Festivals
benachrichtigt.
Ø
Unverzüglich nach Erhalt der
Nachricht über die Zulassung des Films zum Wettbewerb sind VHS-Kassetten
nach Möglichkeit mit Kopien auf besseren Bild- und Tonträgern SVHS ersetzt
werden. Empfehlenswert ist, dass die Kopien mit englischen Untertiteln
versehen sind.
VERSAND,
VERSICHERUNG UND RÜCKGABE DER FILMBÄNDER
q
Die Transportkosten der zur
Auswahl einzusendenden Videokassetten und der Wettbewerbskopien sowie alle
anfallenden Beförderungsgebühren trägt der Anmeldende.
q
Die Filmkopien auf 35- und
16-mm-Band sowie in BETACAM- und SVHS-Format werden auf Kosten des
Veranstalters innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Festivals an die auf
der Anmeldekarte angegebene Adresse zurückgesandt. Über die etwaigen
Änderungen der Rücksendeadresse ist der Veranstalter vor dem Festivalbeginn
zu unterrichten.
q
Die eingesandten Filme sind für
den Zeitraum, in dem sie sich im Besitz des Veranstalters befinden, gegen
Beschädigung und Diebstahl sowie haftpflichtversichert.
DIE PREISE
Alle Filme, die sich im
Auswahlverfahren qualifiziert haben, werden durch eine vom Veranstalter
einberufene und auf der Grundlage einer gesonderten Geschäftsordnung
agierende Jury beurteilt.
v
Die Jury vergibt folgende Geld-
und Sachpreise:
DER GROSSE PREIS
DER EXTRA-PREIS
DER PREIS FÜR DEN BESTEN AUSLÄNDISCHEN FILM
DER PREIS FÜR BESONDEREN LEHRWERT UND BILDUNGSINHALT
DER PREIS FÜR DEN INTERESSANTESTEN FILM
v
Die Jury kann darüber hinaus
auch andere, von Institutionen und juristischen Personen gestiftete Preise
und Ehrenurkunden außerhalb dieser Wettbewerbsbedingungen vergeben sowie
eine von den Wettbewerbsbedingungen abweichende Aufteilung der Preise
vornehmen.
v
Die Beurteilung der
vorgeführten ausländischen Filme wird anhand gesonderter Bestimmungen
vorgenommen.
v
Es ist auch ein Zuschauerpreis
vorgesehen.
v
Die Entscheidung der Jury ist
endgültig. Ein Einspruchsrecht besteht nicht.
v
Die Bekanntmachung der
Entscheidung der Jury und die Verleihung der Preise finden am letzten Tag
des Festivals statt.
DIE
FILMVORFÜHRUNGEN
ü
Zusätzliche Vorführungen der
Wettbewerbsfilme im Laufe des Festivals und nach dessen Abschluss (bis
maximal 10 Tagen) können nicht öfter als dreimal stattfinden.
ü
Der Veranstalter kann
Fernsehsendern zu Werbezwecken einen vom Produzenten vorbereiteten
speziellen Werbefilm zur Verfügung stellen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§
Mit der Anmeldung der Filme zur
Teilnahme am 8. Polnischen und 4. Internationalen Festival der ökologischen
Filme erkennt der Bewerber diese Wettbewerbsbedingungen an.
§
Kopien der Videofilme bleiben
im Festivalarchiv und können ohne schriftliche Genehmigung der Autoren zu
nicht kommerziellen Vorführungen zu Werbe- und Bildungszwecken verwendet
werden.
§
In allen durch diese
Wettbewerbsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten entscheidet der
Veranstalter in Person der Festivaldirektorin.
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